Als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss werden gewährt:
für die ersten 15 Wohnungen: € 600,00 je Wohnung,
für jede weitere Wohnung: € 400,00 je Wohnung,
maximal 60 % der Kosten.
Anerkannt werden nur die Kosten, welche eindeutig den einzelnen Maßnahmen zugeordnet werden können samt Honorarrechnung für die Planung der Kinderspielplätze und Gemeinschaftsflächen. Diese Kosten sind bei den Rechnungen von der allgemeinen Freiflächen- und Gartengestaltung klar abzugrenzen.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
0,45 Mio. Euro