Förderung von Hubschraubertransporten auf Almen Link zur Förderung kopieren

Zuschuss zu den Transportkosten (Hubschrauber) auf Almen für Bau- und Zaunmaterial sowie Betriebseinrichtungen bei Vorliegen unzureichender Erschließung.

Diese Maßnahme bezweckt, dass Investitionen auf Almen keinen zusätzlichen Wegebau erfordern, sondern dass bestehende Fußwegenetze und Viehtriebwege erhalten bleiben.

Die Förderung wird in Form von Direktzuschüssen im Rahmen der De-minimis Regelung gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6,
5071 Wals-Siezenheim

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Beihilfefähig sind Rechnungsbeträge (anrechenbare Kosten) exklusive Mehrwertsteuer, wobei die Mindestinvestitionskosten € 500,-- betragen müssen.

Die Förderung wird in Form einer De-minimis Beihilfe in der Höhe von max. 70% der anrechenbaren Kosten gewährt.

Die Obergrenze der maximal anrechenbaren Kosten beträgt € 10.000,-- pro Jahr und Förderungswerber, wobei jedenfalls die Regelung zur De-minimis Obergrenze (max. € 20.000,-- innerhalb von 3 Steuerjahren) zu beachten ist.

Fachliche und rechnerische Kontrolle der Rechnungsbelege - Originalrechnungen, Zahlungsbelege und dazugehörige Bankkontoauszüge.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Hubschraubertransporten für Bau- und Zaunmaterialien sowie Betriebseinrichtungen auf Almen im Rahmen der De-minimis Regelung vom 03.06.2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040989