Zuschuss zu den Transportkosten (Hubschrauber) auf Almen für Bau- und Zaunmaterial sowie Betriebseinrichtungen bei Vorliegen unzureichender Erschließung.
Diese Maßnahme bezweckt, dass Investitionen auf Almen keinen zusätzlichen Wegebau erfordern, sondern dass bestehende Fußwegenetze und Viehtriebwege erhalten bleiben.
Die Förderung wird in Form von Direktzuschüssen im Rahmen der De-minimis Regelung gewährt.