Förderung von Sanierungsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:

  1. Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
  2. Austausch der Fenster und/oder Außentüren
  3. Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
  4. Erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems einschließlich der Heizkörper (nur in Kombination mit einer Maßnahme gem. Z 3)
  5. Thermische Solaranlagen oder Photovoltaik-Solaranlagen
  6. Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
  7. Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung
  8. Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
  9. Sanierung der Elektroinstallationen
  10. Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern mit zumindest 3 selbstständigen Wohnungen
  11. Nachträgliche Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur für E-PKW

Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Dieser muss bei forderungskonformer Nutzung des Objektes nicht zurückbezahlt werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527 : 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

 

 

Die Prüfung erfolgt aufgrund von angegebenen persönlichen Daten und Unterlagen.

Rechtsgrundlage

§§ 32 bis 34 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, LGBl 23/2015 idgF; §§ 22 bis 25 Wohnbauförderungsverordnung 2015 LGBl 29/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035955