Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Austausch der Fenster und/oder Außentüren
- Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems einschließlich der Heizkörper (nur in Kombination mit einer Maßnahme gem. Z 3)
- Thermische Solaranlagen oder Photovoltaik-Solaranlagen
- Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
- Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung
- Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
- Sanierung der Elektroinstallationen
- Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern mit zumindest 3 selbstständigen Wohnungen
- Nachträgliche Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur für E-PKW
Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Dieser muss bei forderungskonformer Nutzung des Objektes nicht zurückbezahlt werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.