Annuitätenzuschüsse für neu errichtete Kleingartenwohnhäuser Link zur Förderung kopieren

Annuitätenzuschüsse für die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund auf die Dauer von zehn Jahren.

Keine Kosten; der Antrag ist gebührenfrei

  • Während der Bautätigkeit durch die MA 25 als Bauaufsichtsorgan
  • Nach Fertigstellung und Bezug durch die MA 50

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 35/2013; Neubauverordnung 2007, LGBl. für Wien Nr. 27/2007 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 18/2012
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027267