Förderung der Dorf- & Stadtentwicklung - Mittel für Planungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Das Land Oö fördert im Rahmen des Programms Dorf- & Stadtentwicklung die Erneuerung, Weiterentwicklung und Erhaltung der Dörfer und Städte in ihrer Funktion als Wirtschafts-, Wohn-, Erholungs-, Kultur- und Sozialraum. Zu den förderbaren Maßnahmen zählen:

  • Öffentlichkeitsarbeit und Projektmanagement.
  • Moderation und Projektbegleitung.
  • Dorf- & Stadtentwicklungskonzept (Gestaltungs- oder Grünraumkonzept inkl. Planungskosten).
  • Starthilfe für Dorf- & Stadtentwicklungsvereine.
  • Gestaltung von Straßenräumen, Wegen und Plätzen bei komunalen Bauvorhaben und bei solchen Flächen im Privatbesitz, die für den öffentlichen Platz- und Straßenraum wirksam sind.
  • Landschafts- und Grünraumgestaltungen.
  • Dorf- & Stadtentwicklungsprojekte zur Belebung der Ortskerne.
  • Förderung der Sanierung historisch wertvoller Gebäude.

Förderwerber sind Gemeinden, Vereine, Pfarren und private Rechtsträger. Förderwerber können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sein. Sie dürfen nicht mehr als 9 Vollzeitarbeitnehmer am Betriebsstandort beschäftigen und nicht mehr als 3 Betriebsstandorte führen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1, 4021 linz
0732/7720-12529
ro.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Ausbezahlung der Förderung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahme und nach Vorlage von saldierten Originalrechnungen und -überweisungsbelegen bzw. Datenträger-Nachweislisten erfolgen. Bei Förderungen über 25.000,-- Euro ist weiters die Darstellung der Gesamtfinanzierung (Einnahmen und Ausgaben) erforderlich. Maßgebend sind in jedem Fall die tatsächlich geleisteten Zahlungen.

Die Förderungswerber haben alle für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizubringen. Der Geschäftsstelle ist ein Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Zuschüsse zu erbringen.
Bei der stattgebenden Erledigung des Antrages erhalten die Förderungswerber eine schriftliche Zustimmung auf Zuschussgewährung.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien Dorf-& Stadtentwicklung November 2012 sowie Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,48 Mio. Euro

Referenznummer

1026566