Förderung von Wohnhaussanierungen
Vorarlberg
Förderung von Wohnhaussanierungen in Form von Krediten und Zuschüssen. Förderungen können dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Wohnhauses, dem bzw. der Bauberechtigten, bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung auch dem Mieter bzw. der Mieterin gewährt werden. Bei Mehrwohnungshäusern im Wohnungseigentum mit mehreren Eigentümern kann eine Förderung auch der Eigentümergemeinschaft gewährt werden. Von der Förderung sind ausgenommen: Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt; Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden.