Annuitätenzuschüsse Link zur Förderung kopieren

Annuitätenzuschüsse, die bei Gewährung eines Wohnbauförderungskredites zur Rückzahlung eines weiteren Hypothekarkredites geleistet werden. Förderadressat: Privatpersonen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Mießtaler Str. 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 536-31160/31004
abt01.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

http://www.wohnbau.ktn.gv.at

Terminvereinbarungen ausschließlich unter: online-Terminvereinbarung

Bei der Erstgewährung ist die wohnbauförderungskonforme Ausführung durch Bestätigung der ausführenden Firmen nachzuweisen und bei der Weitergewährung das Jahreseinkommen (Familieneinkommen) des Förderungswerbers.

Rechtsgrundlage

§ 6 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997, LGBl Nr 60/1997 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019066

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