Annuitätenzuschüsse Link zur Förderung

Annuitätenzuschüsse, die bei Gewährung eines Wohnbauförderungskredites zur Rückzahlung eines weiteren Hypothekarkredites geleistet werden. Förderadressat: Privatpersonen

Bei der Erstgewährung ist die wohnbauförderungskonforme Ausführung durch Bestätigung der ausführenden Firmen nachzuweisen und bei der Weitergewährung das Jahreseinkommen (Familieneinkommen) des Förderungswerbers.

Rechtsgrundlage

§ 6 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997, LGBl Nr 60/1997 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019066