Teilhabe an Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen Link zur Förderung kopieren

  • Hilfe zur Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt ist Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter zu gewähren, um deren Inklusion in ein berufliches Umfeld durch die Förderung der persönlichen, sozialen und arbeitsrelevanten Kompetenz und durch Erprobung zu unterstützen.
  • Vorrangiges Ziel ist die Beschäftigung in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts, wobei Menschen mit Behinderung zum Zwecke der Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt auch in Betrieben von Leistungserbringern gemäß § 43 tätig sein können.
  • Wenn diese nicht möglich ist:
    • Hilfe in Tageseinrichtungen zur Erhaltung oder Weiterentwicklung der vorhandenen Fähigkeiten und Eingliederung in die Gesellschaft ist Menschen mit Behinderung zu gewähren, denen auf Grund ihres individuellen Hilfebedarfs Hilfe zur Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt (§ 8) nicht gewährt werden kann.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz, Hofgasse 12
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 8/§ 16 StBHG, LEVO-StBHG (TaB, B&F, BT PSY)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078583

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