Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Fähigkeitsorientierte Aktivität" Link zur Förderung

Die Förderung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft erleichtern bzw. ermöglichen. Die geförderten Maßnahmen schaffen eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen, fähigkeitsorientierten und sinnvollen Tätigkeitsfeldern.
Förderempfänger sind die Trägerorganisationen, die Sachleistungen im Bereich der fähigkeitsorientierten Aktivität für beeinträchtigte Personen erbringen.


Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen:
Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden):
a. Betreuung und Begleitung im Arbeits- und Beschäftigungsprozess
b. Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung von Kompetenzen
c. Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten
d. Individuelle Basisversorgung
e. Kommunikation
f. Freizeitaktivitäten, Kultur und Bildung im Rahmen der Beschäftigung
g. Leistungen im medizinisch-therapeutischen Bereich
h. Leistungen im psychischen Bereich

Indirekte Leistungen (alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben):

  1. Indirekte kunden-/kundinnenbezogene Tätigkeiten
  2. Pädagogisch-planerische Leistungen
  3. Organisatorische Leistungen
  4. Konzeptionelle Leistungen

Leistungsuntergliederung
„Fähigkeitsorientierte Aktivität“ wird angeboten als

  1. Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen
  2. Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  3. Integrative Beschäftigung für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und mehrfachen Beeinträchtigungen

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen

Die Sachleistungsempfänger und sonstige beitrags- und kostenersatzpflichtige Personen haben gem. § 20 Oö.ChG 2008 idgF in Verbindung mit der Oö. ChG Beitrags- und Richtsatzverordnung Beiträge sowie gemäß §§ 39 bis 45 Oö. ChG 2008 idgF Kostenersatz zu den Sachleistung zu zahlen.

Kontrolle und Qualitätssicherung gemäß § 29 Oö. ChG idgF in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht.
Die Kontrolle der Landesregierung ist unter Einbindung der Interessenvertretung dahingehend auszuüben, dass
1. die Einrichtungen nach ihrer Führung und Ausstattung den Erfordernissen einer fachgerechten Leistungserbringung entsprechen
2. die Entgelte sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

Rechtsgrundlage

§§ 11, 27, 28 und 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1022789