Weiterbildungsgeld
Österreich
Dienstnehmer/-innen können im Einvernehmen mit ihrem/ihrer Dienstgeber/-in eine Bildungskarenz nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge nach § 12 AVRAG (oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen) vereinbaren und für die Dauer dieser Karenzierung Weiterbildungsgeld erhalten.