Arbeitnehmerförderung - Lehrlingsförderungszuschuss Link zur Förderung

Die Förderung umfasst

  • Zuschüsse für Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an Ausbildungsmaßnahmen gem. dem nationalen Aktionsplan für Beschäftigung und TeilnehmerInnen an Ausbildungsverhältnissen zur Vorbereitung einer Lehre
  • Zuschüsse an AbsolventInnen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen
  • Zuschüsse an Personen, die die Schulausbildung in höheren Schulstufen oben genannter Schulen oder berufsbildender höherer Schulen abbrechen und eine Lehrausbildung absolvieren

sofern sie aus besonders einkommensschwachen Familien stammen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

Land Burgenland
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

  • für Einkommen bis 46 % der Einkommensgrenze 227 Euro monatlich
  • für Einkommen ab 46 % bis 100 % der Einkommensgrenze bis zu 227 Euro monatlich, mindestens jedoch 44 Euro (Sockelbetrag).

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Es können maximal 4 Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine „Lehre mit Matura“.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028760