Arbeitnehmerförderung - Lehrlingsförderungszuschuss

Die Förderung umfasst

  • Zuschüsse für Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an Ausbildungsmaßnahmen gem. dem nationalen Aktionsplan für Beschäftigung und TeilnehmerInnen an Ausbildungsverhältnissen zur Vorbereitung einer Lehre
  • Zuschüsse an AbsolventInnen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen
  • Zuschüsse an Personen, die die Schulausbildung in höheren Schulstufen oben genannter Schulen oder berufsbildender höherer Schulen abbrechen und eine Lehrausbildung absolvieren

sofern sie aus besonders einkommensschwachen Familien stammen.

vierteljährlich im Nachhinein

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1028760