Lehrlingsförderung (Arbeitnehmerförderung) Link zur Förderung

Die Lehrlingsförderung ist eine Förderung des Landes im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes. Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen sowie die Mobilität der Arbeitnehmer*innen in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen. Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen ausgeglichen oder vermieden werden sollen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Arbeitnehmerförderung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

  • für Einkommen bis 46 % der Einkommensgrenze 227 Euro monatlich
  • für Einkommen ab 46 % bis 100 % der Einkommensgrenze bis zu 227 Euro monatlich, mindestens jedoch 44 Euro (Sockelbetrag).

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Es können maximal 4 Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine „Lehre mit Matura“.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028760