Unterstützung des Ankaufs von Ersatzfuttermitteln aufgrund der Dürre 2026 Link zur Förderung kopieren

Der Klimawandel schreitet unaufhaltsam mit großen Schritten voran und macht auch vor dem Burgenland nicht halt. Neben extrem hohen Tagestemperaturen und lang andauernden Hitzeperioden stellt vor allem der mangelnde Niederschlag die Landwirtschaft vor immer größere Herausforderungen. Neben Ernteausfällen im Acker- und Weinbau sowie erhöhtem Schädlingsdruck in der Forstwirtschaft hat in solchen Jahren auch die Viehwirtschaft, die im Burgenland auch einen maßgeblichen Beitrag zu unserer Kulturlandschaft aber auch zum Naturschutz beiträgt, mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Insbesondere die Einlagerung von ausreichend Wintervorräten stellt dabei die Tierhalter*innen vor große Herausforderungen. Um Tierbestände mangels Futtervorräten nicht schlachten zu müssen, müssen Ersatzfuttermittel zugekauft und teilweise über weite Strecken transportiert werden.
Um hier den landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung Unterstützung zu leisten, schafft die Burgenländische Landesregierung mit dieser Sonderrichtlinie einen Ausgleich, um die wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels in diesem Bereich abzufedern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002076
post.a4-agrarwesen@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

1) Bgld. Landwirtschaftsförderungsgesetz 1987, LGBl. Nr. 59/1987, idF LGBl. Nr. 38/2015
2) Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, ABl. L 352 vom 24.12.2013, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1989 der Kommission, ABl. L 1989 vom
03.10.2025
3) Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen, Schweinen,
Rindern, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfischen (1. Tierhaltungsverordnung), BGBl. II Nr. 485/2004 idF. BGBl. II Nr. 10/2025

4) Sonderrichtlinie des Landes zur Unterstützung des Ankaufs von Ersatzfuttermitteln aufgrund der Dürre 2026 

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Referenznummer

1083179

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