Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen von Landwirt*innen und jurist. Personen Link zur Förderung kopieren

Der Katastrophenfonds des Bundes gewährt gemäß Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996), BGBl. Nr. 201/1996, idF BGBl. I Nr. 126/2024, Zuschüsse für die Beseitigung von Katastrophenschäden. Vor diesem Hintergrund erlässt die Landesregierung folgende „Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen von Landwirt*innen und juristischen Personen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
0576002076
post.a4-agrarwesen@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 – KatFG 1996), BGBl. Nr. 201/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 126/2024; Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen von Landwirt*innen und
juristischen Personen 

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1083161

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.