Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen von natürlichen Personen Link zur Förderung kopieren

Der Katastrophenfonds des Bundes gewährt gemäß Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996), BGBl. Nr. 201/1996, idF BGBl. I Nr. 126/2024, Zuschüsse für die Beseitigung von Katastrophenschäden. Vor diesem Hintergrund erlässt die Landesregierung folgende „Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen von natürlichen Personen“.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002076
post.a4-agrarwesen@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen von natürlichen Personen

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1083153

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