Erbringung von Konsumentenschutz-Leistungen im Bundesland Salzburg Link zur Förderung kopieren

Die Konsumentenberatung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg erbringt im Konsumentenschutz Leistungen, die allen Bürger:Innen des Landes Salzburg in Anspruch genommen werden können und auch tatsächlich werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie
Postfach 527, 5020 Salzburg
066280423651
agrarrecht@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/20401

Die Zahlung erfolgt einmal pro Jahr an die Arbeiterkammer Salzburg.

Die Arbeiterkammer erbringt einen Leistungsnachweis bis spätestens 1.3. des Folgejahres über die im Vorjahr erbrachten Leistungen.

Rechtsgrundlage

Kooperationsvertrag zwischen dem Land Salzburg und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1083138

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