Förderung von überbetrieblichen Bergmaschineneinsatz Link zur Förderung kopieren

Der Einsatz von Bergbauernspezialmaschinen ist für den Erhalt der Berglandwirtschaft unerlässlich.
Die betriebswirtschaftlichen Kosten für diese Geräte sind jedoch aus folgenden Gründen
deutlich höher als für gängige landwirtschaftliche Maschinen:
- Deutlich höhere Anschaffungs-, Wartungs- und Reparaturkosten aufgrund geringer
Stückzahlen
- Oftmals geringere Auslastung der Maschinen aufgrund der Kleinstrukturiertheit der Betriebe

Eine bessere Auslastung wäre für Besitzer von Bergbauernspezialmaschinen möglich, indem die Maschinen überbetrieblich auch auf anderen Betrieben eingesetzt werden. Dadurch könnten sich wiederum insbesondere sehr kleine Bergbauernbetriebe den sehr teuren Ankauf dieser Geräte ersparen und die Berglandwirtschaft insgesamt profitieren.
Die Nachfrage nach überbetrieblichem Einsatz ist durchaus gegeben, jedoch mangelt es an Ausfahrern, welche bereit sind ihre Maschinen auch auf anderen Betrieben einzusetzen. Oftmals ist der ökonomische Vorteil im Vergleich zum Risiko und den Einschränkungen für die Bewirtschaftung des eigenen Betriebes für die Ausfahrer nicht lukrativ genug. Indem Besitzern von Bergbauernspezialmaschinen ein zusätzlicher Anreiz geboten wird, soll sich die Bereitschaft zum Ausfahren erhöhen und somit die Berglandwirtschaft in Salzburg insgesamt gestärkt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Maschinenring Salzburg
Reinbachstrasse 11, 5600 St. Johann im Pongau

Je überbetrieblicher Einsatzstunde, welche im Wege der Förderabwicklungsstelle bargeldlos abgerechnet wurde, erhält der Förderungsbegünstigte einen Zuschuss von € 15,--. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich im Wege der Förderabwicklungsstelle unter Einhaltung geltender beihilfenrechtlicher Betragsgrenzen.

Die Übersicht der Einsatzstunden wird dem Land Salzburg im Wege der Landwirtschaftskammer übermittelt. 

Rechtsgrundlage

-Gesetz vom 13. Dezember 1974 über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft im Lande Salzburg (Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz) idgF. -Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg in Verbindung mit der gegenständlichen Richtlinie. -Verordnung (EU) 140812013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor. - Richtlinie für die Förderung von überbetrieblichem Bergmaschineneinsatz idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1082999

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