Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe der Förderungsaktion zählen Produktionsbetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe deren Leistungen sich unmittelbar auf Produktionsprozesse beziehen und die damit einen Beitrag zur Stärkung des produzierenden Sektors leisten und die bisher überwiegend oder in wesentlichem Umfang Leistungen, Produkte oder Komponenten für die Automotive-Wertschöpfungskette erbracht haben. Als Förderungswerber kommen kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Frage. Darüber hinaus können auch Unternehmen gefördert werden, die am Projektstandort maximal 750 Vollzeitäquivalent-Dienstnehmer beschäftigen und nicht Teil eines international tätigen Konzerns sind.
Voraussetzungen:
Das Mindestprojektvolumen (inklusive des nicht förderbaren Teils) beträgt 300.000 Euro, für Kleinst- und Kleinunternehmen 150.000 Euro.
Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Artikel 2 Ziffer 18 AGVO sind von der Förderungsgewährung ausgeschlossen.
Vor der Antragstellung muss ein verpflichtendes Erstgespräch mit dem zuständigen Bearbeiter der ACstyria Mobilitätscluster GmbH (Parkring 1, 8074 Raaba-Grambach, +43 316 4096 96, office@acstyria.com) geführt werden.
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden.