Sonstige Zuwendungen an Einzelpersonen zum Medizinstudium Link zur Förderung kopieren

  • Auch im Studienjahr 2027/28 stehen dem Land Vorarlberg drei gewidmete Studienplätze für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck zur Verfügung.
  • Personen, die vor dem Medizin-Aufnahmetest (MedAT) eine Ausbildungsvereinbarung mit dem Land Vorarlberg abschließen und welche zumindest gleich gut wie oder besser als 75 % der Testteilnehmenden abgeschnitten haben („Subquote“), kommen für einen gewidmeten Studienplatz in Frage.
  • Den drei Erstgereihten der „Subquote“ weist die Medizinische Universität Innsbruck einen gewidmeten Studienplatz zu und das Land Vorarlberg leistet während des Studiums einen monatlichen Unterstützungsbeitrag (Ausbildungs- und Reisekostenzuschuss).
  • Im Gegenzug besteht die Verpflichtung, nach erfolgreich absolviertem Studium und postpromotioneller Ausbildung (Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin oder zur Fachärztin bzw. zum Facharzt eines anderen Sonderfaches) als Amtsärztin oder Amtsarzt im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beim Land Vorarlberg oder als Fachärztin oder Facharzt in einer Vorarlberger Fondskrankenanstalt tätig zu werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)
IVB@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

§ 71c Abs 5a Universitätsgesetz 2002 (UG)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1082882

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