ESF+ (21-27): Zielgruppenorientierte anbieterneutrale Bildungsberatungsangebote 2027-2028 Link zur Förderung kopieren

  • Die gemäß diesem Call finanzierten Partnerschaften sind Teile der bundesweiten Initiative "Bildungsberatung Österreich" und verfolgen gemeinsame Ziele. Diese sind:
    • Die Umsetzung eines bundesweiten professionellen, anbieterneutralen, niederschwelligen, qualitativ hochwertigen und gebührenfreien Beratungsangebots zu Bildung und Beruf für Erwachsene;
    • Die prioritäre Ansprache und Erreichung von bildungsbenachteiligten Erwachsenen, beispielsweise Personen mit geringem formalem Ausbildungshintergrund, ältere Personen, Personen mit Migrationshintergrund und/oder Menschen mit Behinderung, mit dem Ziel, diese für die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungen zu sensibilisieren, sie zu motivieren und ihnen den Zugang zu unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen zu erleichtern;
    • Beratungsleistungen zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen, konkret zur Reduzierung des Fachkräftemangels beispielsweise in der Pflege, IT und Elementarpädagogik sowie die Zusammenarbeit und Kooperation an den Übergängen in den Arbeitsmarkt;
    • Die Unterstützung der weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung: Zentrale Grundsätze für die Weiterentwicklung der Angebote, insbesondere jener, die als niedrigschwellig gelten, sind die Weiterentwicklung innovativer Formate wie beispielsweise über soziale Medien, die Erhöhung der regionalen Zugänglichkeit, die nachweisliche Umsetzung einheitlicher Qualitätsstandards sowie von Gender- und Diversity-Standards, der fachliche Austausch und die Abstimmung zwischen den weiteren Beratungsakteuren des Bundeslandes und allfälligen Partnereinrichtungen, die österreichweite Kooperation (mit anderen regionalen Projektpartnerschaften und den überregionalen Vorhaben), die Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern sowie die Weiterbildung von Bildungsberaterinnen und Bildungsberatern. 
  • Für die Inanspruchnahme einer ESF-Finanzierung in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist eine nationale Kofinanzierung in Höhe von  60 % sicherzustellen. Der Bund kann sich hierbei mit höchstens 50 % an der erforderlichen nationalen Kofinanzierung beteiligen; dies entspricht maximal 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Antragstellenden sind aufgefordert, die darüber hinaus erforderlichen Kofinanzierungsmittel durch weitere geeignete Kofinanzierungspartnerinnen und -partner sicherzustellen, um die im Call-Budget angegebene Gesamtsumme ausschöpfen zu können.
  • Als Orientierung zur Berechnung des Antragsbudgets dient ein Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer, der die Verteilung der Zielgruppen (Bevölkerung 15-64 Jahre, sowie Ältere, Migrationshintergrund, Behinderung, Nichterwerbstätige und Niedrigqualifizierte) als Grundlage hat: 
  • Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer:
    Kärnten 6,3%, Niederösterreich 18,6%, Oberösterreich 16,9%, Salzburg 6,2%, Steiermark 14,0%, Tirol 8,5%, Vorarlberg 4,6%, Wien 24,8%, Gesamt 100,0%
  • Verteilungsschlüssel:
    EU Förderquote: 40 %
    Bund und Andere: 60%

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Abteilung Erwachsenenbildung
Minoritenplatz 3, 1010 Wien
01/230 0023-0
https://www.esf.at/foerderprogramm/foerderungen-und-vergaben-2021-2027/

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. 171/1973 - ESF Sonderrichtlinie ESFplus und JTF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15,3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die Umsetzung eines bundesweiten professionellen, anbieterneutralen, niederschwelligen, qualitativ hochwertigen und gebührenfreien Beratungsangebots zu Bildung und Beruf für Erwachsene;
Die prioritäre Ansprache und Erreichung von bildungsbenachteiligten Erwachsenen, beispielsweise Personen mit geringem formalem Ausbildungshintergrund, ältere Personen, Personen mit Migrationshintergrund und/oder Menschen mit Behinderung, mit dem Ziel, diese für die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungen zu sensibilisieren, sie zu motivieren und ihnen den Zugang zu unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen zu erleichtern;
Beratungsleistungen zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen, konkret zur Reduzierung des Fachkräftemangels beispielsweise in der Pflege, IT und Elementarpädagogik sowie die Zusammenarbeit und Kooperation an den Übergängen in den Arbeitsmarkt;
Die Unterstützung der weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung: Zentrale Grundsätze für die Weiterentwicklung der Angebote, insbesondere jener, die als niedrigschwellig gelten, sind die Weiterentwicklung innovativer Formate wie beispielsweise über soziale Medien, die Erhöhung der regionalen Zugänglichkeit, die nachweisliche Umsetzung einheitlicher Qualitätsstandards sowie von Gender- und Diversity-Standards, der fachliche Austausch und die Abstimmung zwischen den weiteren Beratungsakteuren des Bundeslandes und allfälligen Partnereinrichtungen, die österreichweite Kooperation (mit anderen regionalen Projektpartnerschaften und den überregionalen Vorhaben),
die Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern sowie die Weiterbildung von Bildungsberaterinnen und Bildungsberatern. 

Referenznummer

1082783

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