TBF: Sonderunterstützung in finanziellen Notlagen Link zur Förderung kopieren

Der Tourismusbeschäftigtenfonds kann in begründeten Einzelfällen eine finanzielle Sonderunterstützung gewähren, wenn außergewöhnliche Ausgaben im direkten Zusammenhang mit dem Erhalt oder der Aufnahme einer Beschäftigung im Tourismus stehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Tourismusbeschäftigtenfonds
Marxergasse 24/2
1030 Wien

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Senkung der Arbeitslosigkeit und Reduktion der Langzeitbeschäftigungslosigkeit
Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.

Referenznummer

1082676

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