TBF: Unterstützung der Beschäftigungsaufnahme Link zur Förderung kopieren

Der Tourismusbeschäftigtenfonds unterstützt Personen mit Tourismusbezug in Phasen der Beschäftigungslosigkeit durch einen einmaligen Zuschuss (vgl. § 3 Abs. 2 Z 1 TBFG).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Tourismusbeschäftigtenfonds
Marxergasse 24/2
1030 Wien

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Senkung der Arbeitslosigkeit und Reduktion der Langzeitbeschäftigungslosigkeit
Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.

Referenznummer

1082635

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