Mit der Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll ein Beitrag zur Gewaltprävention und zur Verringerung von Frauen- und Kinderarmut geleistet werden, wenn Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss oder Hinterbliebenenleistungen ausbleiben.
Die Starthilfe für gewaltbetroffene Alleinerziehende wird als einmalige Zuwendung gewährt, um den Beginn eines gewaltfreien und unabhängigen Lebens der alleinerziehenden Person und des Kindes bzw. der Kinder zu erleichtern.
Die Starthilfe ist nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar.