Unterstützungsfonds für Alleinerziehende- Starthilfe Link zur Förderung kopieren

Mit der Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll ein Beitrag zur Gewaltprävention und zur Verringerung von Frauen- und Kinderarmut geleistet werden, wenn Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss oder Hinterbliebenenleistungen ausbleiben.

Die Starthilfe für gewaltbetroffene Alleinerziehende wird als einmalige Zuwendung gewährt, um den Beginn eines gewaltfreien und unabhängigen Lebens der alleinerziehenden Person und des Kindes bzw. der Kinder zu erleichtern.

Die Starthilfe ist nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Gruppe B, Abteilung 12
Stubenring 1, 1010 Wien


Sozialministeriumserve, Landesstelle Niederösterreich, Abteilung 5
Babenbergerstraße 5,1010 Wien
post.UFA@sozialministeriumservice.gv.at

Keine Kosten für Beantragung

Die Starthilfe ist eine Einmalleistung. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung werden im Rahmen der Antragstellung ausgiebig geprüft. Für Leistungen über € 1.000,00 müssen Rechnungen für die Aufwendungen vorgelegt werden.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende (Unterstützungsfondsgesetz - Alleinerziehende - UFG - AE)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

0,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1082254

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