Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ ist die thermische Sanierung von Wohngebäuden an Hand eines Sanierungsfahrplanes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7, 8010 Graz
+43 (0)316/877-3713
energie-wohnbau@stmk.gv.at
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/184177161/DE/

Kosten und Zahlungen
Die Förderung besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die thermische Sanierung mit Förderungen zwischen 10 % und maximal 30 % der förderbaren Kosten.

Budgetiertes Volumen
15,95 Mio. EUR

Leistungskontrolle

  • Bedienstete des Landes können das geförderte Objekt nach terminlicher Vereinbarung betreten und Einsicht in erforderliche Unterlagen nehmen.
  • Die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer und Rechtsnachfolger:innen müssen die erforderlichen Unterlagen bis zum Ende der Laufzeit der Förderung sicher aufbewahren.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1082114

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