Stipendium zur Realisierung einer temporären Kunstinstallation in der Burgkapelle im MMKK Link zur Förderung kopieren

Das Land Kärnten vergibt über eine öffentliche Ausschreibung an bildende Künstler:innen ein Stipendium zur Projektierung und Umsetzung einer temporären Installation in der Burgkapelle im Museum Moderner Kunst Kärnten (MMKK). 

Die Zuerkennung des Landesstipendiums erfolgt über Vorschlag einer unabhängigen Jury. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Kunst, Kultur und Gesellschaft
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt4.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Raten. 

Die Festlegung des Ausführungszeitpunks sowie die konkrete Form der Umsetzung des Siegerprojekts muss in Absprache mit der verantwortlichen Leitung des MMKK erfolgen.

Aus zwingenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen kann die Realisation des Siegerprojekts im Einvernehmen mit dem/der beauftragten Künstlerin, möglicherweise unter technischen Angleichungen bzw. Modifikationen durchgeführt werden. 

Das MMKK fungiert als Projektträger und übernimmt die Ausstellungsorganisation sowie deren Kosten. Darin inkludiert sind:

  • Erstellung sämtlicher Drucksorten und Postversand
  • Pressearbeit und Werbemaßnahmen
  • Vermittlungsprogramm
  • Eröffnungsveranstaltung
  • technische Hilfestellung im Rahmen des Ausstellungsauf- und -abbaus
  • Transportkosten
  • Versicherung

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1082098

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