Förderung für Gemeinden zu den Kosten des Transports von Kindern zum Besuch von Kindergärten Link zur Förderung kopieren

Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher Kindergärten.

Antragsberechtigt sind alle Gemeinden in Oberösterreich, die einen Kindergartenkindertransport eingerichtet haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.; Richtlinien für die Gewährung von Landesbeiträgen an Gemeinden zu den Kosten des Transports von Kindern zum Zweck des Kindergartenbesuches
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1082015

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