Personalkosten- und Basisförderung für Johann-Joseph-Fux-Konservatorium des Landes Steiermark Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz gewährt auf Grund eines Verwaltungsübereinkommens eine jährliche Personalkosten- und Basisförderung für das Johann-Joseph-Fux-Konservatorium des Landes Steiermark.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Graz, Kulturamt
Stigergasse 2, 8020 Graz
0316 872 4900
kulturamt@stadt.graz.at
http://www.graz.at

Leistung nach erfolgter jährlicher Mitteilung des valorisierten Förderbedarfs durch die Abt. 5 des Landes Steiermark an die Stadt Graz.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsübereinkommen zwischen Land Steiermark und Landeshauptstadt Graz, GZ. A6-46Ze1/13-1992.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

"Bestreben, der Grazer Jugend im gesamten Stadtgebiet eine gründliche musikalische Ausbildung zu ermöglichen und ihr damit einen ihren musikalischen Begabungen entsprechenden Lebensinhalt erschließen zu helfen" (Gem. Präambel des Verwaltungsübereinkommens vom 28.10.1992)

Referenznummer

1081991