Qualifizierungs.IMPULS Link zur Förderung kopieren

  • Im Rahmen dieses Produkts werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt.
  • Die förderbaren Kosten müssen in Summe mind. EUR 1.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 16.000,- (netto) anerkannt werden.
  • Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt dabei bis max. 50 % der Kurskosten.
  • Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr oder zwei Jahre ab Antragstellung und kann vom Förderungskunden entsprechend gewählt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
office@kwf.at

Rechtsgrundlage

De-minimis-Verordnung; KWF-Rahmenrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081892

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