EFRE 21-27 (AT) - Förderung innovativer & produktiver Invest. in Unternehmen Tourismus & Freizeit Link zur Förderung kopieren

Im Tourismus erfolgt die Unterstützung strategischer Investitionen von kleinen und mittleren Tourismusbetrieben. Der Innovationsanspruch ist gesamthaft auf Basis des Unternehmensprojekts und der angestrebten Unternehmensentwicklung zu bewerten. Durch neue Angebote oder wesentliche Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen soll der Kundennutzen erhöht und die Gesamtpositionierung des Unternehmens weiterentwickelt werden. Die Vorhaben ermöglichen Innovationen, die neu für die Tourismusdestination oder zumindest neu für das Unternehmen sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Kulturförderung Burgenland GmbH
office@wirtschaftsagentur-burgenland.at

Rechtsgrundlage

Aktionsrichtlinie "Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

16,55 Mio. Euro

Referenznummer

1081777