Selbsthilfegruppenförderungen Link zur Förderung kopieren

  • Die Wiener Gesundheitsförderung fördert gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen bzw. –organisationen, die Kriterien einer Selbsthilfegruppe erfüllen, nach dem Selbsthilfeprinzip und Gruppenprinzip arbeiten.
  • Die Zielgruppe besteht aus gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen (in Gründung befindlich oder bei der SUS registriert bzw. im SHG Verzeichnis geführt; Vereine oder lose Personengruppen) mit der Tätigkeit in Wien.
  • Gründungsbeihilfe: Anschubförderung für Auftaktveranstaltung max. € 300,- pro Selbsthilfegruppe; Jahresförderung mit max. € 2.000,- für Telefon- und Internetkosten, Büromaterial und PC-Bedarf, Miet- und Energiekosten, Veranstaltungen, Vorträge, Trainings und Unternehmungen, Seminare, Fortbildungen und Kongresse, Öffentlichkeitsarbeit sowie Förderung der Gemeinschaft).
  • Es handelt sich hierbei um Förderungen zeitlich befristeter Vorhaben.
  • Um Jahresförderung muss jährlich bis 31.10. d. J. angesucht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wiener Gesundheitsförderung gemeinnützige GmbH – WiG
Treustraße 35 – 43, Stiege 6, 1. Stock, 1200 Wien
+43 1 4000-7690
office@wig.or.at
https://wig.or.at

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien der Wiener Gesundheitsförderung - WiG, Spezifische Förderrichtlinien der Wiener Gesundheitsförderung – WiG für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081322

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