Förderung der Ausbildung in Sozialbetreuungsberufen Link zur Förderung kopieren

  • Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Ausbildungen in Sozialbetreuungsberufen mit dem Ziel, diese Ausbildungen durch strukturelle und finanzielle Anreize attraktiver zu gestalten. 
  • Die Finanzierung erfolgt über Zweckzuschüsse des Bundes.
  • Die Förderung wird bis zum 31. Dezember 2028 gewährt.
  • Einen Ausbildungszuschuss erhalten Personen, die zwischen 1. September 2022 und 31. Dezember 2028 eine Ausbildung in einem der folgenden Bereiche absolvieren:
    • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
    • Pflegefachassistenz (PFA)
    • Pflegeassistenz (PA)
    • Diplom- oder Fach-Sozialbetreuung in den Bereichen Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung
  • Der Ausbildungszuschuss wird längstens bis 31. Dezember 2028 ausbezahlt.
  • Keinen Anspruch haben Personen, die bereits bestimmte Leistungen des AMS bzw. der Arbeitslosenversicherung beziehen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Fachkräftestipendium oder Weiterbildungs-/Bildungsteilzeitgeld.
  • Auch Personen, die im Rahmen eines Nostrifizierungsverfahrens nur einzelne Ausbildungsfächer absolvieren, erhalten keinen Ausbildungszuschuss.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
+43 5574 511 24105
soziales-integration@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz (PAusbZG) iVm Pflegefondsgesetz (PFG), Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zum Pflegeausbildungszuschuss sowie zum freiwilligen Unterstützungsbetrag des Landes Vorarlberg

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081207

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.