Unterstützungsfonds für Alleinerziehende Link zur Förderung kopieren

Mit der Errichtung eines "Unterstützungsfonds für Alleinerziehende" im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll ein Beitrag zur Verringerung von Frauen- und Kinderarmut geleistet werden, wenn Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss oder Hinterbliebenenleistungen ausbleiben.

Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende sieht monatlich wiederkehrende Zuwendungen für Alleinerziehende vor, welche auf die Sozialhilfe anrechenbar sind.

Zusätzlich sieht der Fonds einmalige Zuwendungen (Starthilfe) für gewaltbetroffene Alleinerziehende vor, welche nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumservice, Landesstelle Niederösterreich, Abteilung 5
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
post.UFA@sozialministeriumservice.gv.at

Mailadresse für allgemeine Anfragen: post.UFA@sozialministeriumservice.gv.at

Mailadresse für die Antragstellung: digitalisierungsstelle.basb@sozialministeriumservice.gv.at

Keine Kosten für Beantragung

Die Zuwendungen werden auf ein Jahr befristet gewährt. Danach müssen die Voraussetzungen für die Gewährung erneut geprüft werden. Wird nach Fristablauf kein Folgeantrag gestellt, erfolgt eine stichprobenartige nachträgliche Überprüfung der Voraussetzungen für die bereits gewährten Zuwendungen.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende (Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende – UFG-AE)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

35 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1081173

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