Mit der Errichtung eines "Unterstützungsfonds für Alleinerziehende" im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll ein Beitrag zur Verringerung von Frauen- und Kinderarmut geleistet werden, wenn Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss oder Hinterbliebenenleistungen ausbleiben.
Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende sieht monatlich wiederkehrende Zuwendungen für Alleinerziehende vor, welche auf die Sozialhilfe anrechenbar sind.
Zusätzlich sieht der Fonds einmalige Zuwendungen (Starthilfe) für gewaltbetroffene Alleinerziehende vor, welche nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar sind.