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Dieses Produkt fördert Investitionen, die unmittelbar dem Kernprozess, der Haupt(dienst)leistungserbringung, eines Unternehmens dienen. Ziel ist es, den Wertschöpfungsprozess zu verbessern und die Qualität und Effizienz im Betrieb nachhaltig zu steigern. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beläuft sich auf max. 10 % der förderbaren Kosten, beträgt jedoch max. EUR 30.000,-.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
0463-55800
office@kwf.at

Rechtsgrundlage

De-minimis-Verordnung; KWF-Programm »Innovation & Wachstum«
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081140