NÖ Landarbeiterkammer Link zur Förderung kopieren

Die NÖ Landarbeiterkammer ist als gesetzliche Interessensvertretung zur Vertretung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Kammerzugehörigen berufen.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts erfüllt die NÖ Landarbeiterkammer die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben. Die Finanzierung dieser Aufgaben – einschließlich der Durchführung der Landarbeiterkammerwahl erfolgt gemäß § 29 NÖ Landarbeiterkammergesetz aus Kammerbeiträgen, aus den jährlich zu leistenden Beiträgen des Landes Niederösterreich sowie aus sonstigen Einnahmen und Zuwendungen. 

Bei den Beiträgen des Landes Niederösterreich handelt es sich um Mittel zur Finanzierung des Sach- und Personalaufwandes. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Rechtsgrundlage

NÖ Landarbeiterkammergesetz

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,72 Mio. Euro

Referenznummer

1081090

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