NÖ Landes-Landwirtschaftskammer Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ fördert mit seinem Beitrag im Sinne des § 5 NÖ Landwirtschaftskammergesetz die durch die Kammer zu besorgenden Aufgaben und Tätigkeiten. Diese sind:

  • Interessensvertretung und sozialpartnerschaftliche Mitwirkung („Berufsvertretung“)
  • Wahrnehmung übertragener behördlicher und nicht behördlicher Aufgaben
  • Förderung der Land- und Forstwirtschaft
  • Bildung und Beratung der Kammerzughörigen

Die Finanzierung der Gesamtaufwendungen erfolgt weiters durch Kammerumlage und Kammerbeiträge, durch Verrechnung von Leistungen (z.B. kostenpflichtigen Beratungen), techn. Hilfestellung im INVEKOS-Bereich (Werkvertrag mit Bund), Beratervertrag mit dem BMLUK, Kostenzuschüssen/Förderbeiträgen im Rahmen von Bildungs-, Forschungs- und Beratungsprojekten, sonstigen Einnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftskammergesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

22,13 Mio. Euro

Referenznummer

1081082

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