Haftungen und Rückbürgschaften Link zur Förderung kopieren

Die Fördermaßnahmen umfassen die Übernahme von Haftungen zur Besicherung von Krediten, bzw. die Übernahme von Rückbürgschaften für Darlehen und Kredite von Kreditinstituten für welche die NÖBEG Bürgschaften übernommen hat.

Die NÖBEG ist eine Förderbank mit dem Land NÖ, der Wirtschaftskammer NÖ und mehreren Kreditinstituten als Gesellschafter bzw. Partner. Im Rahmen des NÖ Bürgschaftsmodells werden Förderungen in Form von Bürgschaften und im Rahmen des NÖ Beteiligungsmodells Förderungen in Form von echten stillen Beteiligungen zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für NÖ Förderungen im Bereich Wirtschaft, Tourismus und Technologie idjgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Referenznummer

1080993