Förderung für Objekteinlösen zur Engstellenbeseitigung auf Landesstraßen Link zur Förderung kopieren

Es besteht ein gemeinsames Interesse der fördergebenden Stelle (Land NÖ) und der fördernehmenden Stelle (NÖ Gemeinden), Engstellen im bestehenden Landesstraßennetz zu beseitigen. Ziel dieser Förderung ist eine Verbesserung des Querschnittes der NÖ Landesstraßen sowie die Unterstützung der Gemeinden zur Ermöglichung einer verbesserten Ausgestaltung der Nebenanlagen in diesen Bereichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für Objekteinlösen zur Engstellenbeseitigung auf Landesstraßen, Stand 07.10.2024

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080829

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