Gewaltambulanzen Link zur Förderung kopieren

  • Gewaltambulanzen sollen zur Erkennung von Gewalt und zur Aufklärung gewalttätiger Übergriffe beitragen, eine qualitätsvolle Befundung und Unterstützung der von Gewalt betroffenen Personen sicherstellen und dem Schutz der von Gewalt betroffenen Personen vor weiteren gewaltsamen Übergriffen dienen.
  • Spuren und andere Beweismittel sollen gesichert, aufbewahrt und möglichst so aufbereitet werden, dass sie in allfälligen Verfahren als Beweismittel verwertbar sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Justiz - Präsidialsektion - Abteilung Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
Museumstraße 7, 1070 Wien
0152152-0
team.pr@bmj.gv.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) und Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014; BGBl II Nr. 208/2014)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,812 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die Schaffung von flächendeckenden und niederschwellig erreichbaren Einrichtungen, in denen sich Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt rund um die Uhr verfahrensunabhängig und kostenlos untersuchen lassen können, wobei die Tätigkeit dieser Einrichtungen für das Strafverfahren verwertbare Befundaufnahmen sicherstellt und unmittelbar mit anderen Opferschutzangeboten, wie z.B. der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung, verbunden wird.

Referenznummer

1080787

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