Gewaltprävention Link zur Förderung kopieren

Die Förderung dient der Finanzierung der Kosten der von den Gerichten gemäß § 382f Abs. 4 EO angeordneten Gewaltpräventionsberatungen sowie der teilweisen Finanzierung der Kosten für opferschutzorientierte Täterarbeit mit Männern die Gewalt gegen ihre Partnerin/Kinder ausüben mit dem Schwerpunkt Gewaltprävention und Hilfestellung bei Wegen aus der Gewalttätigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Justiz - Präsidialsektion - Abteilung Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
Museumstraße 7, 1070 Wien
0152152-0
team.pr@bmj.gv.at

Rechtsgrundlage

ARR 2014

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz durch Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

Referenznummer

1080621

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