Förderung von Photovoltaikanlagen auf Gründächern Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf neuen und bestehenden Gründächern in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 500 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.

Die Wiener PV-Gründachförderung kann ausschließlich für jene Anlagenleistung gewährt werden, die direkt über dem Gründach errichtet wird.

Förderanträge für die Wiener PV-Gründachförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. 

PV-Anlagen auf Gründächern werden ab einer Mindestleistung von 1 kWp gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
1120 Wien, Wilhelmstraße 68
+ 43 1 4000-88305
post@ma20.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma20

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
klimaschutz@publicconsulting.at

Der Antrag ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG; Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 – WElWG 2005; Förderrichtlinie 2025 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und –programmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080563

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