Hochwasserschutz Link zur Förderung kopieren

  • Es werden Hochwasserschutzmaßnahmen an der niederösterreichischen Donau gefördert, um bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wirksam vor Hochwasserereignissen zu schützen.
  • Weiters werden damit zusammenhängende Maßnahmen, die für die Vorbereitung (bspw. Studien) von Hochwasserschutzvorhaben notwendig sind, gefördert.
  • Instandhaltungen jener Hochwasserschutzmaßnahmen werden ebenso gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
post.wa3@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

 Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG), BGBl. Nr.148/1985  Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau BGBl. II Nr. 67/2007  2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 201/2013  3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 158/2022  Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 159/2022  Übertragungsverordnung Hochwasserschutz (ÜV-HWS), BGBl. II Nr. 351/2006  Technische Richtlinien für den Wasserbau betreffend die Bundeswasserstraßen (RIWA-T-BWS) sowie der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen zu diesen.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schutz der Bevölkerung und des Wirtschaftsraumes durch nachhaltigen Hochwasserschutz

Referenznummer

1080498

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