Hochwasserschutz Link zur Förderung kopieren

  • Es werden Hochwasserschutzmaßnahmen an der niederösterreichischen Donau gefördert, um bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wirksam vor Hochwasserereignissen zu schützen.
  • Weiters werden damit zusammenhängende Maßnahmen, die für die Vorbereitung (bspw. Studien) von Hochwasserschutzvorhaben notwendig sind, gefördert.
  • Instandhaltungen jener Hochwasserschutzmaßnahmen werden ebenso gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
post.wa3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

 Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG), BGBl. Nr.148/1985  Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau BGBl. II Nr. 67/2007  2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 201/2013  3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 158/2022  Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 159/2022  Übertragungsverordnung Hochwasserschutz (ÜV-HWS), BGBl. II Nr. 351/2006  Technische Richtlinien für den Wasserbau betreffend die Bundeswasserstraßen (RIWA-T-BWS) sowie der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen zu diesen.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schutz der Bevölkerung und des Wirtschaftsraumes durch nachhaltigen Hochwasserschutz

Referenznummer

1080498

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