Landesförderung für ganztägige Schulformen Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt den Gemeinden als Schulerhalter von den öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen einen Zweckzuschuss zum Personal- und Sachaufwand der ganztägigen Schulform. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Bildung und Gesellschaft
8010 Graz, Karmeliterplatz 2
abt06-foem@stmk.gv.at

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Rechtsgrundlage

§ 37a Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 – StPEG 2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080407

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