Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für straßenbauliche Maßnahmen auf Gemeindestraßen Link zur Förderung kopieren

Durch die Gewährung einer entsprechenden Förderung soll daher die Umsetzung von kommunalen straßenbaulichen Maßnahmen auf Gemeindestraßen unterstützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung
Landhauspatz 1
3109 St. Pölten

Die Auszahlbarkeit der Fördersumme ist mit 2 Jahren ab der Förderzusage befristet.

Rechnungskontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für straßenbauliche Maßnahmen auf Gemeindestraßen (Gemeindewegdotation) in der derzeit geltenden Fassung - in der 62. Regierungssitzung der NÖ Landesregierung am 17. Dezember 2019 beschlossen.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Unterstützung von kommunalen straßenbaulichen Maßnahmen

Referenznummer

1080381

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