Es muss sich um Maßnahmen wie Neubau, Instandsetzung, Erhaltung und Winterdienst auf innerörtlichen und außerörtlichen Gemeindestraßen inklusive sämtlicher dafür erforderlicher Anlagenteile, welche sich auf öffentlichen Grundstücken befinden und für welche die Gemeinde die Straßenbaulast zu tragen hat, wie z.B. Fahrbahn, Gehsteige, Nebenanlagen (Parkflächen, Grüninseln, Busbuchten, etc.) Fahrradstreifen, Platzgestaltungen, Brücken und Durchlässe, Straßenentwässerungen bis zum Hauptstrang.
Die Gemeinde, die eine Unterstützung anspricht, muss alle Einnahmemöglichkeiten aus Steuern, Abgaben und Gebühren ausschöpfen.
Die Gemeinde hat für die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Förderungsantrag, Nachweis über das voraussichtliche finanzielle Erfordernis des Projektes (Kostenvoranschlag), Auszug aus dem Finanzierungsvoranschlag über das Projekt