Förderungen aus Mitteln des Fonds werden für die Umsetzung von Vorhaben – also von Projekten, Maßnahmen und Strategien – im Sinne des Fondszwecks und der Ziele des Fonds (siehe insbes. Kapitel 4. der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation (FASI)“) gewährt.
Es kommen ausschließlich juristische Personen als Förderungswerber:innen in Betracht, vorzugsweise gemeinnützige Organisationen mit Berufssitz in Österreich, die in den Bereichen Armutsbekämpfung oder Soziale Innovation aktiv sind und die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen aufweisen, entsprechende Vorhaben umzusetzen.
Der geographische Geltungsbereich ist auf Österreich beschränkt und geht in der Regel über den Interessenbereich eines einzelnen Bundeslandes hinaus; bei Pilotvorhaben kann von der Voraussetzung einer bundesweiten oder bundesländerübergreifenden Wirkung abgesehen werden.
Die Förderungsentscheidung erfolgt durch den:die Bundesminister:in für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Namen des Fonds, nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Fondsmittel und für eine Vorhabenslaufzeit von maximal 36 Monaten.
Der Fonds stellt ein Formular für das Förderungsansuchen auf der Website des Sozialministeriums zur Verfügung, das zu verwenden ist.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden Ansuchen erst ab einer Fördersumme iHv EUR 15.000,- bearbeitet.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen aus dem Fonds sind der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation (FASI)“ zu entnehmen.
Förderungen aus dem Fonds erfolgen ohne Rechtsanspruch und unter Beachtung diverser Kriterien, insbesondere der vorhandenen Fondsmittel. Ansuchen auf Gewährung von Förderungen aus Mitteln des Fonds können laufend eingebracht werden. Der Fonds behält sich vor, für bestimmte Zielsetzungen spezifische Aufrufe zur Einreichung von Förderungsansuchen (Fördercalls) durchzuführen.
Auflistung siehe Antragsformular auf der Website des Sozialministeriums