Umsetzung Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation (FASI) Link zur Förderung kopieren

Es werden Förderungen an juristische Personen (vorzugsweise gemeinnützige Organisationen) mit Berufssitz in Österreich zur Durchführung von Vorhaben im Bereich der Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation gewährt.

Ziel ist es, die Lebensbedingungen von armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Menschen sowie von vulnerablen Personengruppen zu verbessern und soziale Maßnahmen und innovative Instrumente zu erproben, die zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen beitragen können.

Mit Mitteln des Fonds werden zielgerichtete Vorhaben ermöglicht, mit dem Fokus auf der Unterstützung und Förderung der sozialen Teilhabe von Zielgruppen wie u.a. Alleinerziehenden, Mehrkind-Familien, arbeitslosen Menschen und „Working Poor“, von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedrohten bzw. betroffenen Menschen oder Kindern und Jugendlichen mit sozioökonomischen Benachteiligungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 3
Stubenring 1, 1010 Wien
v3@sozialministerium.gv.at

Keine Kosten für Beantragung

Dem Fonds ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Dafür ist ein Endbericht über die Durchführung des Vorhabens unter Vorlage eines Verwendungsnachweises, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, zu übermitteln. Bei mehrjährigen Vorhaben sind zumindest jährliche Zwischenberichte vorgesehen. Aus dem Sachbericht müssen insbesondere die Verwendung der aus Fondsmitteln gewährten Förderung, der Nachweis über die Durchführung des geförderten Vorhabens sowie die dadurch erzielte Wirkung hervorgehen. Der zahlenmäßige Nachweis muss eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung aller mit dem geförderten Vorhaben zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben umfassen. Nach entsprechender Aufforderung sind sämtliche Originalrechnungen mit den dazugehörigen Originalzahlungsbestätigungen, die in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der gewährten Förderung stehen, zu übermitteln. Sollte für das Vorhaben eine Wirtschaftsprüfung festgelegt worden sein, sind die Prüfberichte der bzw. des, von dem:der Förderungsnehmer:in beauftragten, externen Wirtschaftsprüferin bzw. Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Der:die Förderungsnehmer:in hat den Organen oder Beauftragten des Fonds Einsicht in seine:ihre Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung der Durchführung des Vorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über einen Ausgleich hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G), §§ 7 bis 12; Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation (FASI); Bundesfinanzgesetz 2026
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1080365

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.