Zuschüsse für Lohnkosten von Schulassistenzen gemäß dem Tiroler Teilhabegesetz Link zur Förderung kopieren

Durch die Bereitstellung von Assistenz in lebenspraktischen Bereichen (sohin Abseits der pädagogischen Aufgaben einer Lehrkraft) im Rahmen des Schulbetriebes und bei der Bewältigung schulischer Anforderungen, soll die Bildung von Schüler*innen mit Behinderungen verbessert und insbesondere gemeinsames Lernen mit Schüler*innen ohne Behinderungen ermöglicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
elementar.bildung@tirol.gv.at

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten. 

Rechtsgrundlage

- Tiroler Teilhabegesetz - Richtlinie über Zuschüsse für Lohnkosten von Schulassistenzen gemäß dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080167

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