Kulturelle Sonderprojekte Link zur Förderung kopieren

Das Förderspektrum wird im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets für kollaborative Projekte der bestehenden Sparten oder für abteilungsübergreifende Vorhaben mit  nachweisbarem Kulturprofil erweitert.
Gefördert werden insbesondere Projekte und Vorhaben im Kontext Salzburger Kunst- und Kulturgeschichte (z.B. Gedenkjahre und Jubiläen, Würdigung von Persönlichkeiten des Kunst- und Kulturbereichs) oder Veranstaltungen aller Sparten, die zum Ansehen Salzburgs als Kunst- und Kulturland international beitragen. Ebenso werden Projekte der Gedenkkultur unterstützt, indem historische Ereignisse durch Mittel der Kunst thematisiert und diskutiert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst, Kultur und Kulturbetriebe
Postfach 527, 5010 Salzburg
0662 8042-2248
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars erfolgen.

Details siehe auch Information bei Abrechnung von Förderungen

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Stärkung von Salzburg als Kunst- und Kulturland

Referenznummer

1080035

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